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Mittwoch, 12. April 2006, 14:36

Bundesamt für Naturschutz / Diskussion über Arten auf der roten Liste und unter Naturschutz stehende

WICHTIG!

hier der link zum bundesamt für naturschutz,

dort kann man unter anderem weichtiere abfragen,
ob sie geschützt sind, oder nicht.

wie ich soeben feststellte ist die

Theodoxus fluviatilis zum beispiel doch nicht geschützt,
sie steht lediglich auf der roten liste,

die Theodoxus prevostianus und thodoxus transversalis
sind es aber...alles nich so einfach,


also dann, der link:

http://213.221.106.28/wisia/

vlg alex

Rennschnecke

Crustawelt-Team

Beiträge: 121

Wohnort: 8339 Bad Waldsee

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2

Mittwoch, 12. April 2006, 20:33

Hallo Alex,

zu den rote Liste Arten kann ich kurz noch ein wenig mehr sagen, da ich beruflich damit zu tun habe.
Wir erstellen z.B. gerade die Maßnahmenpläne der FFH-Gebiete.
Nein FFH ist nicht der Radiosender aus Ffm, sondern FFH bedeutet
Flora-Fauna-Habitat.

In der Regel sind die rote Liste Tiere durch ihre Anwesenheit in den vorkommenden Biotopen geschützt. Da die Gebiete wo diese Tiere vorkommen meistens FFH-Gebiete, Vogel- oder Naturschutzgebiete sind.
Wichtig sind die Kennziffern hinter den Tierarten diese bedeuten z.B.

0: ausgestorben oder verschollen
1: vom Aussterben bedroht
2: stark gefährdet
3: gefährdet
4: potenziell gefährdet (nur bei Roten Listen der Länder; soll künftig durch R ersetzt werden)
R: extrem selten (entspricht 4 bei den Roten Listen der Länder; s.o.)
G: Gefährdung anzunehmen
D: Daten mangelhaft
V: Vorwarnliste (noch ungefährdet, verschiedene Faktoren könnten eine Gefährdung in den nächsten zehn Jahren herbeiführen)
+: regional stärker gefährdet
-: regional schwächer gefährdet
Zusätzlich wird in den Roten Listen der Bundesländern ein Status angegeben:

*: vorkommend (indigen oder Archaeophyt) und ungefährdet
n: Neophyt; im jeweiligen Bundesland neueingebürgerte (nach 1492) Art
u: unbeständige Art; im jeweiligen Bundesland nicht fest eingebürgert
#: evtl. zu erwarten, aber bislang nicht nachgewiesen
-: im jeweiligen Gebiet nicht vorkommend
R e n n i

Ich fragte eine Schnecke,
warum sie so langsam wäre.
Sie antwortete,
dadurch hätte sie
mehr Zeit, die Welt zu sehen.
Wolfgang J. Reus, dt. Journalist, 1959 - 2006


3

Donnerstag, 13. April 2006, 06:48

danke renni, das hab ich gebraucht, hab mich gefragt was die nummern denn so alles bedeuten ;)

vlg alex

4

Donnerstag, 31. August 2006, 12:18

hai ihr lieben,
ich möchte diesen link nochmals in erinnerung rufen. und anlass zur diskussion geben.

es sei angemerkt, dass in unserem forum, keine schnecken , die aus der natur entnommen wurden und unter Naturschutz stehen angeboten werden dürfen.

bei nachzuchten sieht das anders aus,
wie ich mich telefonisch auch beim amt für naturschutz erkundigt habe.

darum bitte ich, bei unter naturschutz stehenden arten immer mitanzugeben, ob sie aus einem nachzuchtstamm erwachsen sind,

oder woher sie kommen.

liebe gruesse alex

5

Donnerstag, 31. August 2006, 17:53

Hmmm

Und wie weißt man nach ,ob es nachzuchten sind ?

LG nobbe
P.s. : Sammle Schneckengehäuse und bin immer dankbar ...

Hab wiedermal Seemandelblätter abzugeben

6

Donnerstag, 31. August 2006, 18:16

Hallo,

gute Frage, ich gehe davon aus, sollten es Tiere aus einem natürlichen Biotop sein, würde man an dem Wachstum der Schaler erkennen, daß plötzlch das Muster ganz anders wird, da die Verhältnisse im Aquarium ganz andere sind, als in dem angestammten Biotop.
Sofern sie nicht gleich nach dem Einsammeln verschickt werden.
Ansonsten muß man sich auf die Aussage des Versendenden verlassen. Anders geht es wohl nicht. Bei uns hier im Forum wissen wir zum Beispiel von Zwergkrebszüchter, daß er erfolgreich nachzüchtet, seine Theodoxus, wobei ich nicht einmal weiß, was für welche er hat :sorry:
liebste Grüße Susanne

7

Donnerstag, 31. August 2006, 18:20

unter Naturschutz in Deutschkand stehen zum Beispiel:

Theodoxus prevostianus (C. PFEIFER, 1828)

Theodoxus transversalis (C.Pfeiffer, 1828)
liebste Grüße Susanne

8

Donnerstag, 31. August 2006, 19:14

Da sich die Werte von Aquarium zu Aquarium ändern, kann das immer mit jeder Schnecke passieren.

Somit ist das kein Anhaltspunkt.

9

Donnerstag, 31. August 2006, 19:29

Wieso weiß ich nicht welche Theodoxus ich habe??? Sind fluviatilis.

Wobei sich die Muster leider auch beim Umsetzen von einem Becken ins andere ändern können. Habe ich kürzlich mal geschrieben. Den Artikel den mir Alex geschickt hat muss ich dazu noch lesen.


Aber man kann ja auch nach Fortpflanzung etc fragen. Wenn sich einer gar nicht auskennt ist die Sache schon ziemlich klar. Im Zweifelsfall halt lieber Finger weg.
Viele Grüße,
Andy

10

Donnerstag, 31. August 2006, 19:44

Hallo Andy,

ich meinte, --> ICH weiß nicht auf Anhieb welche Theodoxus du hast :blumen:
liebste Grüße Susanne

11

Freitag, 1. September 2006, 00:02

Sorry, falsch gelesen. Hasts ja eigentlich eindeutig geschrieben. ;-)
Viele Grüße,
Andy

12

Freitag, 1. September 2006, 04:54

Hallo

Meinte meine frage anders :

Für geschützte tiere gibt es doch die sogenannten " Cites-Papiere "

Voraussetzung dafür ist ,das die Tiere und die Nachzuchten angemeldet sind ( untere Naturschutzbehörde,glaube ich ) .

Rennschnecke :

Könntest dich da mal kundig machen ?

LG nobbe
P.s. : Sammle Schneckengehäuse und bin immer dankbar ...

Hab wiedermal Seemandelblätter abzugeben

13

Montag, 4. September 2006, 20:05

hai nobbe,
ich habe hier mal einen link, den ich aber wegen zeitmangels noch nicht genau gelesen habe, aber ich denke, das wird fragen beantworten:

http://bundesrecht.juris.de/bartschv_2005/index.html

liebe gruesse alex

14

Montag, 18. Dezember 2006, 05:26

hai ihrs,

ich werde diesen text mal anhängen, damit die sache mit roter liste - naturschutz stehend ja oder nein,
abgeklärt ist :zwinkers:

ich bedanke mich bei
für das aufmerksammachen und den text :blumen:

Daß Theodoxus nicht unter Naturschutz steht iss nich richtig. Grundsätzlich gilt für ALLE wildlebenden Tiere gem. Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG), §41:
"(1) Die Länder erlassen Vorschriften über den Schutz der wild lebenden Tiere und Pflanzen. Dabei ist insbesondere zu regeln,

1.Tiere nicht mutwillig zu beunruhigen oder ohne vernünftigen Grund zu fangen, zu verletzen oder zu töten,
2.Pflanzen nicht ohne vernünftigen Grund von ihrem Standort zu entnehmen oder zu nutzen oder ihre Bestände niederzuschlagen oder auf sonstige Weise zu verwüsten,
3.Lebensstätten nicht ohne vernünftigen Grund zu beeinträchtigen oder zu zerstören,

soweit sich aus § 42 Abs. 1 kein strengerer Schutz ergibt.

(2) [ blablabla ]

(3) Die Länder können weitere Vorschriften erlassen; sie können insbesondere die Voraussetzungen bestimmen, unter denen die Entnahme von Tieren oder Pflanzen wild lebender nicht besonders geschützter Arten aus der Natur zulässig ist."

Die in Absatz (1) genannte Mindestschutz ist ziemlich wortgleich in alle Landesnaturschutzgesetze übernommen.
Der §42 BNatSchG beschreibt wie mit besonders geschützten Arten umzugehen ist. Besonders geschützte Arten sind in der Bundesartenschutzverordnung (BArtSchVO) definiert.
Keine Theodoxus ist im Anhang 1 der BArtSchVO als besonders geschützt klassifiziert. Von allen heimischen Süßwassermollusken wurden nur die Großmupfeln (Unionidae) aufgeführt.

Die offiziellen Bundesgesetzestexte findest Du HIER.
Die Landesnaturschutzgesetze findest Du auf den jeweiligen Länderseiten.


lg alex