@ mia83:
Jo, so wies aussieht, hast Du auch einige ganz besonders schön kontrastreich gemusterte Gemeine Kahnschnecken (
Theodoxus fluviatilis
) bekommen. Guck Dir mal den Deckel von einer an: Hat er auch einen so schön roten Rand wie
DIESES Holsteiner Exemplar hier?
Interessant wäre es zu erfahren, woher die Urahnen der Tiere stammen.
@ all:
gem. §41
Bundesnaturschutzgesetz sind ALLE frei lebenden Tier und Pflanzenarten gesetzlich geschützt. D.h.:
(1) Die Länder erlassen Vorschriften über den Schutz der wild lebenden Tiere und
Pflanzen. Dabei ist insbesondere zu regeln,
- Tiere nicht mutwillig zu beunruhigen oder ohne vernünftigen Grund zu fangen, zu verletzen oder zu töten,
- Pflanzen nicht ohne vernünftigen Grund von ihrem Standort zu entnehmen oder zu nutzen oder ihre Bestände niederzuschlagen oder auf sonstige Weise zu verwüsten,
- Lebensstätten nicht ohne vernünftigen Grund zu beeinträchtigen oder zu
zerstören,
[/list=1] soweit sich aus § 42 Abs. 1 kein strengerer Schutz ergibt.
[list=1]
In den Landesnatursschutzgesetze Deutschlands sind Formulierungen ähnlich - nur die Ausnahmen für Land- und Forstwirtschaft sowie Fischerei werden oft etwas eingehender dargestellt :-|
Keine einheimische Schneckenart genießt übrigens einen besonderen Schutz gem.
Bundesartenschutzverordnung und damit auch §42 BNatSchG. In der Bundesartenschutzverordnung sind lediglich die heimischen Großmuscheln aufgeführt. :-(
MfG,
schneckli[/list]