Moin, Tobi!
Die Entnahme von Tieren aus der Natur ist u.A. im Naturschutzgesetz Deines Bundeslandes geregelt. Im
brandenburgischen Naturschutzgesetz heißt es in §39:
Es ist verboten,
1. wild lebende Tiere mutwillig zu beunruhigen oder ohne vernünftigen Grund zu fangen, zu verletzen oder zu töten,
2. die Eier sowie Nester, Baue oder andere Lebensstätten wild lebender Tiere ohne ver­nünftigen Grund zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören,
3. ohne vernünftigen Grund wild lebende Pflanzen von ihrem Standort zu entnehmen o­der zu nutzen oder ihre Bestände niederzuschlagen oder auf sonstige Weise zu verwüsten.
Sofern Du also keinen vernünftigen Grund nachweisen kannst (z.B. `n Forschungsprojekt) wird Dir keine Naturschutzbehörde eine Genehmigung erteilen. Egal mit welcher Tierart Du liebäugelst und seis ´n Wasserfloh.
Die Haltung rechtmäßig erworbener
Theodoxus oder
Physa ist dagegen nicht untersagt, da sie nicht i.S. der
Bundesartenschutzverordnung oder der Europäischen FFH-Richtlinie als "Besonders geschützt" eingestuft sind.
MfG,
schneckli
P.S.: Die Kahnschnecke
Theodoxus fluviatilis
kommt noch in so einigen Gewässern in Deutschland (insb. Holstein, Mecklenburg, Brandenburg, Berlin) vor und kann lokal sogar in recht hoher Dichte auftreten. Insgesamt hat es aber die Art in freier Wildbahn leider nicht leicht. Die dauerhafte Haltung im Aquarium würde ich als eher schwierig bezeichnen.
Die Quellblasenschnecke (
Physa fontinalis
) hat im Gegensatz zu den in Aquarien vertretenen Blasenschnecken (
Physa acuta /
Physella heterostropha) erheblich höhere Ansprüche an die Wasserqualität. Sie verträgt auch nicht so hohe Wassertemperaturen, wie sie im Aquarium im Sommer leicht auftreten können.